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Leistungsumfang

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

  • Hilfe bei der Ausübung der alltäglichen Aktivitäten
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Waschen, Reinigen, Bügeln)
  • Grundversorgung (Hilfe bei der Hygiene, Ankleiden, Toilettengängen etc., solange es sich hierbei nicht um den überwiegenden Teil der Leistungserbringung handelt)
  • Mobilisierung und Hilfe bei den Übungen nach Anleitung von Therapeuten und Ärzten
  • Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt, Pflegedienst und der Familie der zu betreuenden Person –
  • Terminvereinbarung, Begleitung zu den Arztterminen
  • Individuelle Betreuung nach Wünschen und Vorlieben der zu betreuenden Person (z.B. Besuche von Verwandten, kulturelle Veranstaltungen)
  • Individuelle Betreuung nach Absprache (z.B. Versorgung von Haustieren)
  • Individuelle Zuwendungen wie Spaziergänge, Gespräche, Vorlesen etc.

Unser Ziel ist es, der zu betreuenden Person in ihrer häuslichen Umgebung eine möglichst eigenständige Lebensführung durch die Erbringung von Haushalts- und Betreuungsleistungen zu ermöglichen. Unsere Betreuungskräfte erbringen gegenüber der zu betreuenden Person aber keine medizinischen, heilkundlichen, therapeutischen oder sonstigen Leistungen, die einer besonderen Zulassung und Qualifikation bedürfen.

Wir schlagen Ihnen ausschließlich eine 24-Stunden-Anwesenheits-Betreuung durch Betreuungskräfte aus Polen vor. Das bedeutet, dass die Betreuerinnen bei den zu betreuenden Personen wohnen und bei Bedarf jederzeit für sie da sind. Dieser Vorschlag hat jedoch nur dann Sinn, wenn die Pflegebedürftigen Personen bereit sind, eine fremde Person in ihre Familie aufzunehmen und zu akzeptieren. Es soll eine Entlastung für alle Beteiligten werden und nicht eine Belastung.

Um eine ständige Betreuung über einen längeren Zeitraum gewährleisten zu können, wechseln sich die Betreuungskraefte alle ein, zwei oder sogar drei Monate ab.

Wichtig: „24h-Pflege und Betreuung“ bedeutet nicht, dass ein Mensch 24 Stunden am Stück arbeitet! Es gelten die üblichen arbeitsrechtlichen Vorschriften, somit sind Wochenarbeitszeiten und Freizeitregelungen vorab definiert.

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